AGB
AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER
FIRMA FRAMEDI UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)
§ 1 GELTUNGSBEREICH
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil für alle Warenlieferungs- oder Kaufverträge zwischen uns,
der Firma FRAMEDI® UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)
Geschäftsführer: Tanja Franz
Schulstr. 2
D-74838 Limbach
Telefon: +49 (0) 179 - 61 43 762
E-Mail: tanja.franz@framedi.de
im folgenden "Framedi®" genannt, und privaten Bestellern oder Käufern (Verbraucher) sowie gewerblichen Bestellern oder Kunden (Kunden).
Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Gewerbliche Kunden i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die bei Abschluss eines entsprechenden Rechtsgeschäfts in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Besteller i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch gewerbliche Kunden.
Wir bitten um Verständnis, dass wir entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen eines Bestellers nur dann anerkennen, wenn wir diesem ausdrücklich im Einzelfall zugestimmt haben.
§ 2 VERTRAGSABSCHLUSS
Sämtliche Angebote von Framedi® sind freibleibend. Bei den Produkten von Framedi® handelt es sich um Naturprodukte, so dass naturbedingte Änderungen in Form, Farbe und/oder geringe im gesetzlichen Toleranzbereich liegende Abweichungen über Gewichts- oder Mengenangaben keinen Mangel darstellen und im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten bleiben müssen.
Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Ware zu den vorstehenden Geschäftsbedingungen von Framedi® erwerben zu wollen. Framedi® ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Besteller erklärt werden.
Bestellt der Besteller die Ware auf elektronischem Wege, wird Framedi® den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch den Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von Framedi® zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes von Framedi® mit einem Zulieferer.
Besteller werden im Falle der Nichtverfügbarkeit der Leistung hiervon unverzüglich informiert. Eine etwaige bereits erbrachte Gegenleistung wird selbstverständlich in diesem Fall unverzüglich dem Besteller zurückerstattet.
Sofern der Besteller die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von Framedi® gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
§ 3 LIEFERUNG / LIEFERFRISTEN
Im Falle eines Versendungsverkaufs bemühen wir uns, postversandfähige Ware innerhalb von 1-3 Werktagen nach Bestellung zu liefern.
§ 4 PREISE / ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Sofern sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten alle Preise von uns „ab Firmensitz von Framedi®". Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen von Framedi® eingeschlossen, sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Kosten des Versands werden dem Besteller gesondert in Rechnung gestellt.
Für alle Preis- und Rabattangaben von Framedi® im Internet, Prospekten oder sonstigen Werbeträgern bleibt Irrtum vorbehalten. Alle Angebote von Framedi® sind freibleibend. Alle Vereinbarungen sollen grundsätzlich schriftlich angegeben werden.
Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union werden die Preise um die darin enthaltene deutsche Umsatzsteuer gekürzt; landestypische Einfuhrumsatzsteuer oder Zoll ist durch den Besteller zu zahlen.
Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen ausdrücklichen Vereinbarung.
Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die bestellte Ware mit Eingang der Bestellung zur Zahlung fällig. Die Ware ist durch den Besteller per Bankeinzug oder Überweisung umgehend und kostenfrei zu bezahlen; wir sind grundsätzlich zur Versendung bestellter Ware erst nach Eingang der Zahlung verpflichtet.
Sollten wir eine Versendung ausnahmsweise vor Zahlungseingang vornehmen, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Sofern der Besteller in Zahlungsverzug kommt, werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet, nämlich derzeit in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz für Verbraucher und in Höhe von acht Prozent über dem Basiszinssatz für gewerbliche Kunden. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt Framedi® vorbehalten.
Aufrechnungsrechte stehen einem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 GEFAHRÜBERGANG
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht erst mit der Übergabe der Ware auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
Versendet Framedi® auf Wunsch des Bestellers die Ware an einen anderen Ort als dem Geschäftssitz von Framedi® , geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald Framedi® die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben wird. Dies gilt nicht, sofern der Besteller Verbraucher ist.
§ 6 GEWÄHRLEISTUNG
Framedi® ist verpflichtet, dem Besteller die Ware frei von Sach- und Rechtsmängel zu verschaffen. Die Sachmängelfreiheit hat zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges der Ware auf den Besteller vorzuliegen. Bei den Verkaufswaren von Framedi® handelt es sich um Naturprodukte, so dass naturbedingte Änderungen in Form und Farbe sowie geringe im gesetzlichen Toleranzbereich liegende Abweichungen über Gewichts- oder Mengenangaben von natürlichen Inhaltsstoffen keinen Mangel darstellen und im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten bleiben müssen.
Bei Auftreten eines Sachmangels sind die Gewährleistungsansprüche des Bestellers zunächst auf das Recht der Nacherfüllung beschränkt. Ist der Besteller Unternehmer, leistet Framedi® für Mängel der Ware zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Ist der Besteller nicht Verbraucher, sondern gewerblicher Kunde, steht das vorgenannte Wahlrecht ausschließlich Framedi® zu.
Die vom Besteller geforderte oder von Framedi® angebotene Nacherfüllung hat in angemessener Frist zu erfolgen. Framedi® ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie für Framedi® nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller grundsätzlich Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) sowie auch nach den entsprechenden gesetzlichen Regelungen Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
Der gewerbliche Besteller hat offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich nach den Vorschriften des HGB zu rügen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei Framedi®. Unterlässt der gewerbliche Besteller diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte wegen dieses Mangels nach Ablauf der gesetzlichen Rügefrist, soweit Framedi® wegen des Mangels nicht Arglist vorzuwerfen ist. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft dann den Kunden. Wurde der Besteller durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast.
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Besteller wenn ihm dieses zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn Framedi® die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat. Weitergehende Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung bleiben hierbei unberührt.
Für Unternehmer (gewerbliche Kunden) beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
Zu beachten ist aber, dass es sich bei den Produkten von Framedi® um Naturprodukte handelt, so dass es in der Natur dieser Produkte ist, nur ein begrenztes Haltbarkeitsdatum zu haben. Die Produkte sind vom Besteller daher gemäß den jeweiligen Verpackungshinweisen sorgsam und möglichst trocken und kühl zu lagern.
Garantien beziehen sich grundsätzlich nur auf die vom Hersteller der Ware erklärten Garantie, falls Framedi® im Einzelfall nichts anders erklären sollte oder die Parteien nichts anderes vereinbart haben.
Soweit Produkte mit Herstellergarantie bzw. einer Garantie des Herstellers verkauft werden, richten sich die Ansprüche des Käufers wegen dieser Garantie ausschließlich gegen den Hersteller nach dessen jeweiligen Garantiebedingungen.
§ 7 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von Framedi® auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber gewerblichen Bestellern haftet Framedi® bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Bestellers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Framedi® zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Bestellers.
Schadensersatzansprüche des gewerblichen Bestellers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit Framedi® wider Erwarten Arglist oder grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Fall von Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Bestellers, soweit dies Framedi® jeweils zurechenbar ist.
§ 8 EIGENTUMSVORBEHALT
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Framedi®.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die Ware ausschließlich nur unter Beachtung der ihm überlassenen Verpackungshinweise zu benutzen und/oder einzusetzen.
Der Kunde ist bis zur vollständigen Bezahlung der Ware verpflichtet, Framedi® einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Ebenso hat er bis zur Bezahlung der Ware Framedi® einen Besitzerwechsel der Ware oder den eigenen Wohnsitzwechsel unverzüglich anzuzeigen.